KONTAKT

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Leistungsgegenstand

1.1 MorethanTraining Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

  1. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch MorethanTraining Personal Training möglich.

  1. Sonstige Leistungen

3.1 MorethanTraining Personal Training steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 9.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von MorethanTraining Personal Training.

  1. Haftung

4.1 MorethanTraining Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von MorethanTraining sind, haftet  MorethanTraining hierfür ebenfalls nicht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 MorethanTraining Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von MorethanTraining Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, so geschieht dies auf eigene Verantwortung des Klienten. MorethanTraining Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von MorethanTraining Personal Training um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

  1. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden individuell vereinbart.

5.2 Der Klient erhält von MorethanTraining Personal Training eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.

5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. MorethanTraining Personal Training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5.4 Gesonderte Preisvereinbarungen werden im Vertrag schriftlich festgehalten und gelten nur für die vereinbarten Trainingseinheiten bzw. den vereinbarten Zeitraum.

  1. Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft MorethanTraining Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von MorethanTraining Personal Training.

  1. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 2 Werktage vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

7.4 MorethanTraining behält sich vor, einen dienstleistungsfreien Urlaubszeitraum von bis zu drei Wochen vorzusehen. Dieser Zeitraum wird bei der Terminplanung berücksichtigt und frühzeitig mit dem Klienten besprochen. Weitere dienstleistungsfreie Zeiträume können in Absprache mit dem Klienten vereinbart werden.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 MorethanTraining schließt grundsätzlich befristete Verträge ab.

8.2 Der Klient ist unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

  1. a) Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistung von MorethanTraining unmöglich oder schädlich wäre.
  2. b) Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Klienten an einen Ort, der nicht in der Region Südhessen liegt.

Bei Eintritt einer dieser Situationen sind die entsprechenden Nachweise der Kündigung beizulegen.

Eine Kündigung des Klienten, gleich aus welchem Grund, muss im Original per Post zugehen oder per E-Mail ausschließlich an info@MorethanTraining.com gesendet werden. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder anderer elektronischer Form sind ausgeschlossen.

8.3 MorethanTraining ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen vorzeitig ordentlich zu kündigen. Die Kündigung wird dem Klienten gegenüber mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam. Die Kündigungserklärung kann neben dem Postweg auch per E-Mail zugehen, sofern der Kunde eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden anteilig zurückgezahlt.

  1. Ersatzansprüche

9.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch MorethanTraining Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden nachgeholt oder auf Wunsch erstattet.

  1. Datenschutz

10.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von MorethanTraining Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

  1. Geheimhaltung

11.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von MorethanTraining Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11.2 MorethanTraining Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

  1. Sonstige Vereinbarungen

12.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

13.3 Als Gerichtsstand wird Hanau vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt.

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